Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sana Gartenkunst – Bewässerungssysteme, Gartenpflege, Maschinen- und Anhängervermietung
Stand: 30.07.2025

 


 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Sana Gartenkunst, Inhaber: Luca Schostack, Straße 50, 58 13125 Berlin, StNr. 35/518/02736 – nachfolgend "Anbieter" genannt – und ihren Kunden, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

 


 

2. Leistungen des Anbieters

Sana Gartenkunst bietet folgende Leistungen an:

  • Beratung, Planung und Installation von automatischen Bewässerungssystemen

  • Wartung und saisonale Betreuung der Anlagen

  • Regelmäßige Gartenpflege (z. B. Rasenpflege, Beetpflege, Rückschnitt etc.) im Rahmen von Abo-Modellen

  • Vermietung von Maschinen, Werkzeugen und Anhängern für Garten- und Landschaftspflege

Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem abgeschlossenen Vertrag.

 


 

3. Vertragsschluss und Abo-Modelle

Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots oder Bestätigung einer Bestellung. Bei Abo-Modellen erfolgt die Buchung für eine Mindestlaufzeit von 6 oder 12 Monaten, je nach gewähltem Modell. Das Abo verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern es nicht mindestens 30 Tage vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

 


 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abo-Leistungen werden monatlich im Voraus berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Zahlungen erfolgen per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Bei Zahlungsverzug ist Sana Gartenkunst berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren geltend zu machen.

 


 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Zugänge zum Grundstück zu gewähren (z. B. Gartentor, Wasseranschluss, Stromanschluss) und die Anlage ordnungsgemäß zu nutzen. Erforderliche Informationen zur Pflege oder Einschränkungen im Garten sind dem Anbieter rechtzeitig mitzuteilen. Ansonsten behält sich der Anbieter vor, weitere Kosten über den Angebotspreis hinaus zu erheben.

 


 

6. Eigentumsvorbehalt & Materialbeschaffung

Sämtliche von Sana Gartenkunst gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Verwendete Bewässerungstechnik wird – je nach Vertrag – im Auftrag des Kunden beschafft oder bereitgestellt. Die Auswahl erfolgt in Absprache mit dem Kunden; die Herstellerhaftung liegt beim jeweiligen Produzenten.

 


 

7. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Keine Haftung wird übernommen für Schäden durch unsachgemäße Bedienung, höhere Gewalt (z. B. Frost, Sturm, Dürre) oder durch Dritte verursachte Mängel. Für die Funktion von kundenseitig beigestelltem Material übernimmt der Anbieter keine Gewähr.

 


 

8. Wartung und saisonale Betreuung

Installierte Anlagen werden – je nach Abo – regelmäßig gewartet und für Winter bzw. Frühling vorbereitet (z. B. Entleerung, Inbetriebnahme). Diese Leistungen sind Bestandteil des Abo-Modells, sofern im Vertrag enthalten.

 


 

9. Kündigung & Pausierung von Abos

Abos können mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. In Ausnahmefällen kann das Abo in Absprache pausiert werden (z. B. bei längerer Abwesenheit des Kunden).

 


 

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und Kundenbetreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Leistungserbringung erforderlich. Weitere Details regelt die separate Datenschutzerklärung.

 


 

11. Maschinenvermietung

11.1 Mietgegenstand und Vertragsabschluss

Sana Gartenkunst bietet die Vermietung von Maschinen und Geräten für die Garten- und Landschaftspflege an. Der Mietgegenstand, die Mietdauer, der Mietpreis sowie ggf. eine Kaution werden im jeweiligen Einzelvertrag geregelt.

11.2 Übergabe und Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel sofort mitzuteilen. Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt, gereinigt und im funktionsfähigen Zustand zu erfolgen. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Schäden behält sich Sana Gartenkunst das Recht vor, Reinigungskosten oder Instandsetzungen in Rechnung zu stellen.

11.3 Haftung und Nutzung

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verlust oder Diebstahl während der Mietdauer – ausgenommen sind Schäden durch normalen Verschleiß. Die Maschinen dürfen ausschließlich von geschulten oder geeigneten Personen genutzt werden. Eine unsachgemäße oder zweckwidrige Nutzung ist untersagt.

11.4 Sicherheit 

Der Mieter verpflichtet sich die nötigen Sichertsmaßnahmen bspw. Sicherheitsabstand Dritter und Sicherheitskleidung während der Nutzung zu beachten und einzuhalten. Gleiches gilt für den Transport, bei dem die Mietgegenstände StvO. - konform transportiert werden müssen. Für etwaige Nichteinhaltung haftet der Mieter, so kein Vergehen seitens des Anbieters vorliegt. 

11.5 Lieferung

Die Mietgegenstände können gegen einen Individuellen Aufpreis vom Anbieter geliefert werden. In diesem Fall ist eine Haftung des Mieters für unsachgemäßen Transport im Straßenverkehr ausgeschlossen, so er die Maschine nicht  anderweitig transportiert. 

11.6 Aufladen und betanken 

Der Mietgegenstand wird stets mit einem voll geladenen Akku und Ladegerät / voll betankt übergeben. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand bei Abgabe wieder aufzuladen / voll zu tanken. Welcher Kraftstoff verwendet wird ist beim Anbieter zu erfragen und steht in der Mitgegeben Bedienungsanleitung.  Bei Nichteinhaltung wird eine Pauschale von 25,00€ erhoben. 

11.6 Verbot der Untervermietung

Der Mieter ist nicht berechtigt den Mietgegenstand als sein Eigentum darzustellen und an Dritte weiter zu vermieten. Der Anbieter behält sich vor in diesem Fall eine Vertragsstrafe von zu erheben. 

 


 

12. Vermietung von Anhängern

12.1 Zulassung und Zustand

Die zur Vermietung angebotenen Anhänger sind technisch geprüft, verkehrssicher und gemäß StVZO zugelassen. Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger vor Fahrtantritt auf äußere Schäden, Reifendruck und Funktion der Beleuchtung zu kontrollieren.

12.2 Nutzung im Straßenverkehr

Der Anhänger darf nur mit einem geeigneten Zugfahrzeug und von Personen mit entsprechender Fahrerlaubnis bewegt werden. Die geltenden Straßenverkehrsregeln (StVO, StVZO) sind zwingend einzuhalten. Eine Überladung ist strengstens untersagt.

12.3 Versicherung & Haftung

Der Anhänger ist haftpflichtversichert. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Anhänger entstehen, insbesondere bei unsachgemäßem Gebrauch, Überladung oder mangelhafter Ladungssicherung. Bei Unfällen, Diebstahl oder Verlust ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Verkehrsverstöße (z. B. falsch parken, Blitzer) gehen zu Lasten des Mieters.

12.4 Rückgabe

Die Rückgabe hat termingerecht, gereinigt (wie bei Übergabe) und in verkehrstauglichem Zustand zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe oder Beschädigungen kann der Anbieter eine Nachberechnung oder Schadenspauschale verlangen.

12.5 Schadensersatzbefreiung 

Die Schadensersatzbefreiung ist nur für Maschinen und Werkzeuge buchbar. Für die zur Vermietung angebotenen Anhänger gilt stets die Mieterhaftung. Davon ausgenommen bleiben alle Ansprüche wegen Verletzung vertragstypischer Pflichten seitens des Anbieters. 

 


 

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Sana Gartenkunst, sofern gesetzlich zulässig.